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Flexibilität und Fairness.

In den meisten Fällen dürfen Sie Gewissheit haben, dass Ihre jeweilige Krankenkasse für die Behandlungskosten einer Hörbeschädigung aufkommt - insbesondere, wenn es sich um einen derartigen Hörverlust handelt, dass unterstützende Geräte notwendig sind.

Sollte eine vollständige Erstattung versicherungstechnisch jedoch nicht möglich sein, dann unterstützen wir Sie mit unserer Haus-Finanzierung in drei bis vier Raten, um die entstehenden Kosten aufzufangen.

  • Beratung bzgl. Kostenerstattung als Kassen- oder Privatpatient
  • Finanzierung über monatliche Raten

Wir schenken Ihnen Gehör.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Hörgeräten haben oder eine unverbindliche Beratung erhalten möchten, zögern Sie nicht, unser Fachteam zu kontaktieren – wir leihen Ihnen ein Ohr!